Welche AI-Act-Pflichten gelten für mich ab dem 2. August 2026?

Nein, der AI Act wurde nicht komplett verschoben: Der Digital Omnibus verschiebt nur die Hochrisiko-Pflichten. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten ab dem 02.08.2026 - und treffen fast jedes Unternehmen, das Chatbots einsetzt oder KI-Texte und KI-Bilder veröffentlicht. Unser Check zeigt in 2 Minuten, welche Pflichten auf Sie zutreffen und was konkret zu tun ist. Bußgelder: bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes.

Schritt 1 von 3: Einsatzszenarien
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Dies ist eine deterministische Ersteinschätzung nach Art. 50 VO (EU) 2024/1689, keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.

Ergebnis

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Vorteile

  • Deterministische Auswertung nach Art. 50 AI Act - keine KI, keine Blackbox.
  • Adressiert aktiv den Irrtum "der AI Act wurde verschoben" - nur Hochrisiko-Pflichten sind betroffen.
  • Ergebnis mit Klartext-Pflichten je Szenario und konkreter Frist.

Tipps

  • Auch reine Nutzer fremder KI-Tools (Betreiber) haben Pflichten - nicht nur Anbieter eigener KI-Funktionen.
  • Die KI-Kompetenz-Schulungspflicht (Art. 4) gilt bereits seit 02.02.2025, unabhängig vom Ergebnis dieses Checks.
  • Emotionserkennung ist in Beschäftigungs- und Bildungskontexten weitgehend verboten (Art. 5) - nicht nur informationspflichtig.

Wofür eignet sich das?

  • Erste Einschätzung vor einer vertieften Prüfung durch Rechts- oder Datenschutzberatung.
  • Argumentationshilfe gegenüber der Geschäftsleitung, warum Handlungsbedarf besteht.
  • Checkliste vor dem Launch eines neuen Chatbots oder KI-Content-Features.

Häufige Fragen

Gilt der AI Act schon?
Teilweise ja: Die Verbote inakzeptabler Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) gelten bereits seit 02.02.2025. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 werden ab dem 02.08.2026 vollumfänglich anwendbar.
Wurde der AI Act nicht verschoben?
Nur die Hochrisiko-Pflichten wurden durch den Digital Omnibus verschoben (auf 02.12.2027 bzw. 02.08.2028) - das Europäische Parlament hat am 16.06.2026 zugestimmt, der Rat der EU am 29.06.2026 endgültig grünes Licht gegeben. Artikel 50 ist davon ausdrücklich nicht betroffen und gilt planmäßig ab 02.08.2026 - das übersehen viele.
Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?
Veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: ja - außer sie wurden redaktionell geprüft und ein Mensch trägt die Verantwortung dafür. Rein interne Texte oder Entwürfe sind nicht betroffen.
Was droht bei Verstößen gegen Art. 50?
Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Aufsicht in Deutschland ist beim BSI vorgesehen.
Gilt das auch, wenn wir nur ChatGPT oder andere KI-Tools nutzen?
Ja. Art. 50 trifft Anbieter UND Betreiber (Deployer) - also auch Unternehmen, die fremde KI-Tools nur einsetzen, ohne selbst KI-Funktionen anzubieten.
Ist das Ergebnis dieses Checks rechtsverbindlich?
Nein - es handelt sich um eine deterministische Ersteinschätzung nach Art. 50 (Stand-Datum siehe Seite), keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die erzeugten Ergebnisse werden mit hoher Sorgfalt verarbeitet. Dennoch können in Einzelfällen Abweichungen, unvollständige Daten oder technische Einschränkungen auftreten. Eine Gewähr für vollständige Richtigkeit, Verfügbarkeit oder Verwendbarkeit der Ergebnisse kann nicht übernommen werden. Bei wichtigen oder sicherheitsrelevanten Anwendungen sollte eine zusätzliche Prüfung erfolgen. Die Nutzung unserer Tools erfolgt auf eigenes Risiko.