Verzugszinsen berechnen nach § 288 BGB - taggenau & aktueller Basiszins

Berechne Verzugszinsen für offene Forderungen taggenau nach § 288 BGB: Betrag, Verzugsbeginn und -ende eingeben, fertig. Läuft der Zeitraum über einen Basiszins-Stichtag (01.01. oder 01.07.) hinweg, splittet der Rechner automatisch in Teilperioden mit dem jeweils gültigen Zinssatz - der häufigste Fehler einfacher Zinsrechner. Für Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung wird zusätzlich die 40-Euro-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ausgewiesen.

Aktueller Verzugszins: 6,52 % (B2C) / 10,52 % (B2B), gültig seit 01.07.2026 (Basiszinssatz 1,52 %).

Ergebnis

Bitte Betrag und Verzugsbeginn eingeben.

Ergebnisse können abweichen. Details.

Mahnzinsen-Rechner - Einfache Integration

Direkte API-URL (u.a. für n8n / Make / Zapier)
 
JavaScript Fetch
 
curl (Terminal / Shell)
 
Python (requests)
 
Excel / Google Sheets
 

→ Alle API-Endpunkte & Dokumentation

Kostenfreie Nutzung & Limits

Mahnzinsen-Rechner ist kostenfrei nutzbar. Um eine faire und stabile Nutzung sicherzustellen, kann die Anzahl der Anfragen pro Minute automatisch begrenzt werden.

Verzugszinsen nach § 288 BGB taggenau berechnen - inkl. Basiszins-Splitting.

Für erweiterte Funktionen, größere Datenmengen oder technische Integrationen stehen flexible Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung.

mehr erfahren?

Vorteile

  • Taggenaue Berechnung (act/365) mit vollständiger Basiszins-Historie seit 2002.
  • Automatisches Splitting an den Basiszins-Stichtagen 01.01. und 01.07. - keine falschen Sammelzinssätze.
  • B2C/B2B-Umschaltung inkl. korrektem Aufschlag (+5/+9 Prozentpunkte) und 40-€-Pauschale bei B2B.

Tipps

  • Verzugsbeginn ist meist der Tag nach Ablauf einer Zahlungsfrist bzw. nach Zugang einer Mahnung - im Einzelfall genau prüfen.
  • Die 40-Euro-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nur bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung (B2B).
  • Der Basiszinssatz ändert sich zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres - bei längeren Verzugszeiträumen entsprechend mehrfach splitten.

Wofür eignet sich das?

  • Verzugszinsen für offene Rechnungen in Mahnschreiben ausweisen.
  • Nachvollziehbare Zinsberechnung für Buchhaltung und Forderungsmanagement.
  • Schnelle Plausibilitätsprüfung vor einer gerichtlichen Geltendmachung.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Verzugszinsen 2026?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt seit dem 01.07.2026 bei 1,52 %. Damit betragen die Verzugszinsen nach § 288 BGB aktuell 6,52 % (Verbrauchergeschäfte, +5 Prozentpunkte) bzw. 10,52 % (Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung, +9 Prozentpunkte).
Wann beginnt der Verzug?
In der Regel mit Ablauf einer im Vertrag vereinbarten Zahlungsfrist oder, mangels Frist, 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB) - bzw. mit Zugang einer Mahnung. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Einzelfall ab.
Was ist der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird von der Deutschen Bundesbank zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres neu festgestellt und bildet die Grundlage für die gesetzlichen Verzugszinsen.
Wie berechne ich Verzugszinsen?
Verzugszinsen berechnen sich taggenau als Forderungsbetrag × Zinssatz (Basiszins + Aufschlag) × Tage / 365. Überspannt der Verzugszeitraum einen Basiszins-Stichtag, muss der Zeitraum in Teilperioden mit jeweils eigenem Zinssatz gesplittet werden.
Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung (B2B) steht Gläubigern nach § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 Euro zu, unabhängig von einem konkreten Schaden.
Sind das rechtsverbindliche Zinsangaben?
Nein. Der Rechner liefert eine technische Berechnung auf Basis der öffentlich dokumentierten Basiszinssätze - keine Rechtsberatung. Bei strittigen Forderungen empfiehlt sich rechtlicher Rat.

Die erzeugten Ergebnisse werden mit hoher Sorgfalt verarbeitet. Dennoch können in Einzelfällen Abweichungen, unvollständige Daten oder technische Einschränkungen auftreten. Eine Gewähr für vollständige Richtigkeit, Verfügbarkeit oder Verwendbarkeit der Ergebnisse kann nicht übernommen werden. Bei wichtigen oder sicherheitsrelevanten Anwendungen sollte eine zusätzliche Prüfung erfolgen. Die Nutzung unserer Tools erfolgt auf eigenes Risiko.